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UPC_APP_12931/2025
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Prozessuale & UnteranträgeRücknahmeanträgeDusseldorf LDApplication Rop 265—Vergleich erfolgt: Vor Hauptsache
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.
Verfahrensordnung · 5
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
|---|---|---|---|
| 265 | language regime | Bindend | e Rich- terin Dr. Schumacher als Berichterstatterin und den rechtlich qualifizierten Richter Kupecz erlas- sen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch 2 GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – T |
| 370.11 | language regime | Bindend | ualifizierten Richter Kupecz erlas- sen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch 2 GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Teilweise Rückzahlung der Gerichtskosten KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERH |
| 265 | procedural | Bindend | nicht bean- tragt. GRÜNDE DER ENTSCHEIDUNG: Die Entscheidung folgt dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien. So [LAST PAGES] 2 GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Te |
| 370.11 | procedural | Bindend | dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien. So [LAST PAGES] 2 GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Teilweise Rückzahlung der Gerichtskosten KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERH |
| 265.2 (c) | procedural | Bindend | Kosten der Parteien werde nicht bean- tragt. GRÜNDE DER ENTSCHEIDUNG: Die Entscheidung folgt dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien. Soweit R. 265.2 (c) VerfO eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5 VerfO verlangt, trägt die |
UPC (Erstinstanz) · 1
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
|---|---|---|---|
| UPC_CFI_76/2024 | procedural | Bindend | [FIRST PAGES] 1 Düsseldorf – Lokalkammer UPC_CFI_76/2024 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 21. März 2025 betreffend EP 2 819 062 Klägerin: Hand Hel |
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