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UPC_APP_14382/2025

Light-emitting device, method for manufacturing same, molded body and sealing member

Prozessuale & UnteranträgeVergleichshomologationDusseldorf LDApplication Rop 365Vergleich erfolgt: Vor Hauptsache
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Verfahrensordnung · 3

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
365jurisdictionBindendDie Bestätigung des Vergleichs zwischen den Parteien erfolgt gemäß R. 365 Abs. 1 S. 2 VerfO.
370.9security for costsBindendDaher ordnete die Lokalkammer Düsseldorf an, dass der Kanzler der Klägerin 60 % der im Zusammenhang mit der Klage gezahlten Gerichtsgebühren erstattet, R. 370 Abs. 9 lit. c) (i) VerfO.
370.11security for costsBindendwerden der Partei, die zur Zahlung der Gerichtsgebühren verpflichtet ist, auf begründeten Antrag die Gerichtsgebühren teilweise erstattet (R. 370 Abs. 9 lit. c) VerfO i.V.m. R. 370.11 VerfO).
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