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Übersicht · Eingereicht:

UPC_APP_45481/2024

SonstigeVorab-EinredeMunich LDPreliminary objection
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.

EPÜ-Artikel · 3

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
32jurisdiction of UPC over pre-UPCA infringement actsBindendDie Zuständigkeit des EPG gemäß Art. 32 Abs. 1 a) EPGÜ, Art. 2g), Art. 3c) EPGÜ umfasst Verletzungsklagen auch insoweit, als dass sie auf Benutzungshandlungen gestützt werden, die vor dem Inkrafttreten des EPGÜ stattgefunden haben sollen.
83opt-out mechanismBindendAm 12.05.2023 nahm die Klägerin für das Streitpatent die Ausnahmeregelung gem. Art. 83 Abs. 3 EPGÜ (Opt-Out) in Anspruch.
84withdrawal of opt-outBindendVon dieser ist sie am 19.06.2024 gem. Art. 84 Abs. 4 EPGÜ zurückgetreten.

courtName.other · 2

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
Brussels Ibis Art. 71c(2)jurisdiction conflicts between UPC and national courts during transitional periodHintergrundwährend der Übergangszeit gem. Art. 83 EPGÜ gelten gem. Art. 71c Abs. 2 EuGVVO die Art. 29 bis 32 EuGVVO für etwaige Zuständigkeitskonflikte zwischen dem EPG und den nationalen Gerichten.
Vienna Convention on the Law of Treatiesinterpretation of UPCA as international treatyHintergrunddie Rechtsfrage betreffend Auslegung des EPGÜ als internationaler Vertrag gemessen am Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge

Verfahrensordnung · 1

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
19preliminary objection to jurisdictionBindendEinspruch R. 19.1 (a) VerfO, R. 20.1 VerfO
Zitiert in
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