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Übersicht · Eingereicht:

UPC_APP_47532/2024

MOTION VECTOR PREDICTION FOR VIDEO CODING

SonstigeVorab-EinredeMunich LDPreliminary objection
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.

courtName.other · 5

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
47jurisdictionAbgegrenztEin Einspruch gemäß Regel 19 Abs. 1 VerfO kann auch nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 EU-GRCh bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK gestützt werden.
Art. 6 EMRKjurisdictionAbgegrenztEin Einspruch gemäß Regel 19 Abs. 1 VerfO kann auch nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 EU-GRCh bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK gestützt werden.
32jurisdictionBindendFür Verletzungsklagen im Sinne des Art. 32 Abs. 1 (a) EPGÜ sind gem. Art. 33 Abs. 1 EPGÜ grundsätzlich die Lokal- bzw. Regionalkammern zuständig
33jurisdictionBindendDie Lokalkammer München ist gem. Art. 33 Abs. 1 (a) EPGÜ örtlich zuständig.
48jurisdictionBindendVon sich aus muss das Gericht demzufolge die Vollmacht eines Vertreters gem. Art. 48 Abs. 1, 2 EPGÜ nicht überprüfen.

Verfahrensordnung · 1

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
19.1jurisdictionBindendEinspruch nach Regel 19.1 (a) und 20.1 VerfO
Zitiert in
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