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UPC_APP_67435/2024

RADIO COMMUNICATION DEVICE AND RESPONSE SIGNAL SPREADING METHOD

Prozessuale & UnteranträgeRücknahmeanträgeMunich LDApplication Rop 265Vergleich erfolgt: Vor Hauptsache
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Verfahrensordnung · 6

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
370.9(b)(ii)jurisdictionBindendMithin ist eine Gebührenerstattung in Höhe von 40 Prozent gem. R. 370.9(b)(ii) VerfO gerechtfertigt.
370.9(e)jurisdictionBindendGründe, die Erstattungen gem. R. 370.9(e) VerfO zu verweigern oder zu kürzen liegen nicht vor.
265jurisdictionBindendDie jeweilige Klagepartei bzw. Widerklagepartei erhält eine anteilige Rückerstattung der Gerichtsgebühren gem. R. 370.9(b)(ii) VerfO von jeweils 40 Prozent.
150jurisdictionBindendkein separates Kostenfestsetzungsverfahren gemäß der Regeln 150 ff. VerfO durchgeführt werden muss.
333jurisdictionBindendJede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen.
102.2jurisdictionBindendBis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO).
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