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APL_595643/2023
BerufungenHauptberufungCourt of AppealRequest for a discretionary review (RoP 220.3)—
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.
Verfahrensordnung · 6
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
|---|---|---|---|
| 333.1 | panel review of judge-rapporteur procedural decisions | Bindend | Der zulässige Rechtsbehelf gegen solche Entscheidungen und Anordnungen ist ein Antrag auf Überprüfung durch den Spruchkörper gemäß R.333.1 VerfO. |
| 220.2 | appeal against judge-rapporteur order where leave granted | Bindend | Gegen die aufgrund dieses Antrags ergangenen Anordnungen ist, wenn die Voraussetzungen von R.220.2 und R.220.3 VerfO vorliegen, die Berufung statthaft. |
| 220.3 | discretionary review by Court of Appeal | Bindend | andernfalls kann sie zum Gegenstand eines Antrags auf Ermessensüberprüfung gemäß R.220.3 VerfO gemacht werden. |
| 20.2 | notification of judge-rapporteur decision – triggers time limit for panel review | Bindend | R.333.1 VerfO ist nämlich dahingehend auszulegen, dass … die Frist mit der Zustellung der Unterrichtung gemäß R.20.2 VerfO zu laufen beginnt. |
| 20.1 | decision on preliminary objection as soon as possible | Bindend | Im Einklang mit der Erwägung in Erwägungsgrund 6 des EPGÜ, dass das Einheitliche Patentgericht zügige Entscheidungen gewährleisten sollte, sieht R.20.1 VerfO vor |
| 21.1 | appeal against decision to reject preliminary objection only under R.220.2 | Bindend | R.21.1 Satz 2 VerfO, wonach gegen eine Entscheidung über die Zurückweisung des Einspruchs „nur" nach R.220.2 VerfO Berufung eingelegt werden kann. |
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