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Übersicht · Eingereicht:

APL_595643/2023

BerufungenHauptberufungCourt of AppealRequest for a discretionary review (RoP 220.3)
Dieser Fall zitiert
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Verfahrensordnung · 6

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
333.1panel review of judge-rapporteur procedural decisionsBindendDer zulässige Rechtsbehelf gegen solche Entscheidungen und Anordnungen ist ein Antrag auf Überprüfung durch den Spruchkörper gemäß R.333.1 VerfO.
220.2appeal against judge-rapporteur order where leave grantedBindendGegen die aufgrund dieses Antrags ergangenen Anordnungen ist, wenn die Voraussetzungen von R.220.2 und R.220.3 VerfO vorliegen, die Berufung statthaft.
220.3discretionary review by Court of AppealBindendandernfalls kann sie zum Gegenstand eines Antrags auf Ermessensüberprüfung gemäß R.220.3 VerfO gemacht werden.
20.2notification of judge-rapporteur decision – triggers time limit for panel reviewBindendR.333.1 VerfO ist nämlich dahingehend auszulegen, dass … die Frist mit der Zustellung der Unterrichtung gemäß R.20.2 VerfO zu laufen beginnt.
20.1decision on preliminary objection as soon as possibleBindendIm Einklang mit der Erwägung in Erwägungsgrund 6 des EPGÜ, dass das Einheitliche Patentgericht zügige Entscheidungen gewährleisten sollte, sieht R.20.1 VerfO vor
21.1appeal against decision to reject preliminary objection only under R.220.2BindendR.21.1 Satz 2 VerfO, wonach gegen eine Entscheidung über die Zurückweisung des Einspruchs „nur" nach R.220.2 VerfO Berufung eingelegt werden kann.
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