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UPC_APP_68380/2024

Prozessuale & UnteranträgeRücknahmeanträgeDusseldorf LDApplication Rop 265Vergleich erfolgt: Vor Hauptsache
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.

Verfahrensordnung · 4

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
265language regimeBindendualifizierte Richterin Dr. Thom als Berichterstatterin und den rechtlich qualifizierten Richter Brinkman erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Tei
370.11language regimeBindendlich qualifizierten Richter Brinkman erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Teilweise Rückzahlung der Gerichtsgebühren KURZE DARSTELLUNG DES SACH
265.2 (c)proceduralBindendng der Gerichtskosten einverstanden erklärt. GRÜNDE DER ENTSCHEIDUNG: Die Entscheidung folgt dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien. Soweit R. 265.2 (c) VerfO eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5 VerfO verlangt, trägt di
370.11proceduralBindendt, trägt die Entscheidung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung Rechnung. Die Anordnung der anteiligen Erstattung der Gerichtskosten beruht auf R. 370.11 VerfO i.V.m. R. 370.9 (b) (i) VerfO. ENTSCHEIDUNG: 1. Die Rücknahme der Kl

UPC (Erstinstanz) · 1

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
UPC_CFI_456/2023proceduralBindend[FIRST PAGES] 1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_456/2023 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 10. Februar 2025 betreffend EP 3 490 258 B1 Klägerin: Dol
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