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UPC_APP_68380/2024
Prozessuale & UnteranträgeRücknahmeanträgeDusseldorf LDApplication Rop 265—Vergleich erfolgt: Vor Hauptsache
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In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.
Verfahrensordnung · 4
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
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| 265 | language regime | Bindend | ualifizierte Richterin Dr. Thom als Berichterstatterin und den rechtlich qualifizierten Richter Brinkman erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Tei |
| 370.11 | language regime | Bindend | lich qualifizierten Richter Brinkman erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage R. 370.11 VerfO – Teilweise Rückzahlung der Gerichtsgebühren KURZE DARSTELLUNG DES SACH |
| 265.2 (c) | procedural | Bindend | ng der Gerichtskosten einverstanden erklärt. GRÜNDE DER ENTSCHEIDUNG: Die Entscheidung folgt dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien. Soweit R. 265.2 (c) VerfO eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5 VerfO verlangt, trägt di |
| 370.11 | procedural | Bindend | t, trägt die Entscheidung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung Rechnung. Die Anordnung der anteiligen Erstattung der Gerichtskosten beruht auf R. 370.11 VerfO i.V.m. R. 370.9 (b) (i) VerfO. ENTSCHEIDUNG: 1. Die Rücknahme der Kl |
UPC (Erstinstanz) · 1
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
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| UPC_CFI_456/2023 | procedural | Bindend | [FIRST PAGES] 1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_456/2023 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 10. Februar 2025 betreffend EP 3 490 258 B1 Klägerin: Dol |
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