Übersicht · Eingereicht: 23. Dez. 2024
UPC_CFI_836/2024
NAIL FOR USE IN A NAIL SETTING DEVICE
NichtigkeitHauptnichtigkeitsklageMunich CDRevocationCase Closed
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.
EPÜ-Artikel · 5
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
|---|---|---|---|
| 76(1) | court decides within scope of parties' requests | Bindend | Laut Art. 76(1) EPGÜ entscheidet das Gericht nach Maßgabe der von den Parteien gestellten Anträge und darf nicht mehr zusprechen als beantragt wurde. |
| 65(1) | revocation action | Bindend | Gemäß Art. 65(1) EPGÜ entscheidet das Gericht über die Gültigkeit eines Patents auf der Grundlage einer Klage auf Nichtigerklärung oder einer Widerklage auf Nichtigerklärung. |
| 65(3) | partial revocation / claim limitation | Bindend | Gemäß Art. 65(3) EPGÜ, wenn die Nichtigkeitsgründe nur einen Teil des Patents betreffen, wird das Patent unbeschadet des Artikels 138(3) EPÜ durch eine entsprechende Änderung der Patentansprüche beschränkt und teilweise für nichtig erklärt. |
| 138(3) | partial revocation / claim amendment | Bindend | wird das Patent unbeschadet des Artikels 138(3) EPÜ durch eine entsprechende Änderung der Patentansprüche beschränkt und teilweise für nichtig erklärt. |
| 69(2) | costs allocation in partial success | Bindend | Die Kostengrundentscheidung basiert auf Art. 69(2) EPGÜ i. V. m. R 118. 5 VerfO. |
Verfahrensordnung · 2
| Quelle | Rechtsfrage | Bindungskraft | Auszug |
|---|---|---|---|
| RoP_rule_118 | costs in partial success | Bindend | Die Kostengrundentscheidung basiert auf Art. 69(2) EPGÜ i. V. m. R 118. 5 VerfO. |
| RoP_rule_104 | value of the case | Bindend | Der Streitwert wurde gemäß R. 104(j) VerfO auf 500.000 EUR festgesetzt. |
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