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Übersicht · Eingereicht: 23. Dez. 2024

UPC_CFI_836/2024

NAIL FOR USE IN A NAIL SETTING DEVICE

NichtigkeitHauptnichtigkeitsklageMunich CDRevocationCase Closed
Dieser Fall zitiert
In den Entscheidungen dieses Falls zitierte Quellen.

EPÜ-Artikel · 5

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
76(1)court decides within scope of parties' requestsBindendLaut Art. 76(1) EPGÜ entscheidet das Gericht nach Maßgabe der von den Parteien gestellten Anträge und darf nicht mehr zusprechen als beantragt wurde.
65(1)revocation actionBindendGemäß Art. 65(1) EPGÜ entscheidet das Gericht über die Gültigkeit eines Patents auf der Grundlage einer Klage auf Nichtigerklärung oder einer Widerklage auf Nichtigerklärung.
65(3)partial revocation / claim limitationBindendGemäß Art. 65(3) EPGÜ, wenn die Nichtigkeitsgründe nur einen Teil des Patents betreffen, wird das Patent unbeschadet des Artikels 138(3) EPÜ durch eine entsprechende Änderung der Patentansprüche beschränkt und teilweise für nichtig erklärt.
138(3)partial revocation / claim amendmentBindendwird das Patent unbeschadet des Artikels 138(3) EPÜ durch eine entsprechende Änderung der Patentansprüche beschränkt und teilweise für nichtig erklärt.
69(2)costs allocation in partial successBindendDie Kostengrundentscheidung basiert auf Art. 69(2) EPGÜ i. V. m. R 118. 5 VerfO.

Verfahrensordnung · 2

QuelleRechtsfrageBindungskraftAuszug
RoP_rule_118costs in partial successBindendDie Kostengrundentscheidung basiert auf Art. 69(2) EPGÜ i. V. m. R 118. 5 VerfO.
RoP_rule_104value of the caseBindendDer Streitwert wurde gemäß R. 104(j) VerfO auf 500.000 EUR festgesetzt.
Zitiert in
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